Gelmodellage bei Minderjährigen

Gelmodellage bei Minderjährigen

Zu jung für eine Nagelmodellage?


Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (Taschengeld-Paragraph) und medizinischer Bedenken (Pubertät, hormonelle Schwankungen und mögliche Nagelbett Entwicklungsstö-rungen) werden keine Nagelmodellagen bei Minderjährigen unter 16 Jahren durchgeführt.

Gründe sind:
Bei Minderjährigen kann trotz sorgfältiger Verarbeitung der Modellage ein Haftungsproblem oder möglicherweise Ent-wicklungsprobleme am Nagelbett entstehen. In der Pubertät befinden sich der Naturnagel sowie das Nagelbett immer noch im Wachstum. Hormonschwankungen beeinflussen ebenfalls die Stabilität (Haftungseigenschaft) der Kunstnägel.

Ab 16 Jahre darf mit einer Erlaubnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten eine Nagelverlängerung und/oder Nagelmodellage durchgeführt werden.

Die 16-jährige erscheint bitte zum ersten Termin in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, zur Beratung und Information sowie Unterzeichnung einer Einverständniserklärung.
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